Amnesty International – Pressemitteilung
Die tunesischen Behörden haben Rechtsmittel gegen die Aufhebung eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 2016 eingelegt, in dem festgestellt wurde, dass Shams nach früheren Versuchen, die Organisation zu schließen, nicht gegen das Gesetz verstoßen hat. Die Behörden wandten sich gegen die Entscheidung mit der Begründung, dass die von Shams angegebenen Ziele den religiösen Grundsätzen und der Kultur Tunesiens widersprechen.
"Die beschämenden Versuche der tunesischen Regierung, die Organisation Shams aufzulösen, sind ein verheerender Schlag gegen LGBTI Rechte in Tunesien und ein verabscheuungswürdiger Angriff auf das Recht auf Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Diese Bemühungen enthüllen die tief verwurzelten diskriminierenden und homophoben Einstellungen der tunesischen Regierung, welche den internationalen Menschenrechtsnormen eklatant widersprechen ", sagte Magdalena Mughrabi, stellvertretende Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.
"Tunesien wurde als eines der wenigen Länder in der Region gefeiert, das einen offenen Raum für die Zivilgesellschaft fördert. Aber eine solche gerichtliche Schikane wirft bezüglich Tunesiens Verpflichtung, das Recht auf Vereinigungsfreiheit zu wahren, ernsthafte Zweifel auf."
Shams, im Jahr 2015 gegründet, hat sich für die Aufhebung von Artikel 230 des tunesischen Strafgesetzbuchs eingesetzt, das gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe stellt. Die Organisation hat auch die Verfolgung von Schwulen verurteilt, die sich erzwungenen Analuntersuchungen zu unterziehen haben, sie protestierte gegen Diskriminierung und unterstützt LGBTI-Menschen in Tunesien.
Im Januar 2016 reichte der Generalsekretär der Regierung eine Beschwerde gegen Shams ein, mit der Begründung, dass seine Ziele gegen das tunesische Vereinsgesetz verstoßen, was dazu führte, dass die Aktivitäten der Organisation für 30 Tage ausgesetzt wurden. Im Februar 2016 hat das erstinstanzliche Gericht in Tunis entschieden, dass Shams nicht gegen das Gesetz verstoßen hat, und die Suspendierung aufgehoben.
Drei Jahre später, im Januar 2019, legte die tunesische Regierung mit einer Eingabe des Staatsoberhaupts, das so einen Rechtsstreit verfolgt, Berufung gegen das Gerichtsurteil ein, in der es heißt: "Das von Shams übernommene Konzept sexueller Minderheiten ist illegal und steht im Widerspruch zu unseren religiösen Geboten und unserer Gesellschaft mit ihrer arabischen und islamischen Kultur." Shams erhielt die Berufung am 20. Februar 2019.
In der Beschwerdeschrift wird Shams außerdem vorgeworfen, gegen ein Regierungsdekret verstoßen zu haben, indem es eine Zweigstelle in der Stadt Sousse eröffnete, ohne die entsprechenden rechtlichen Verfahren einzuhalten.
"Tunesiens Behörden sollten Organisationen schützen, die alle Arten von Diskriminierung bekämpfen und die Rechte von Minderheiten, einschließlich LGBTI-Menschen, verteidigen, sie sollten jedoch nicht versuchen, sie zu eliminieren", sagte Magdalena Mughrabi.
"Anstatt auf gerichtliche Schikanen zurückzugreifen, um Shams zum Schweigen zu bringen, sollten die tunesischen Behörden diskriminierende Gesetze dringend überarbeiten, um sie mit internationalen Menschenrechtsnormen in Einklang zu bringen. Sie müssen zunächst Artikel 230 aufheben und gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen entkriminalisieren."
Artikel 230 verstößt gegen die eigene Verfassung Tunesiens, die das Recht auf Vereinigungsfreiheit und die Gleichheit aller Bürger_innen garantiert und bricht die internationalen Menschenrechte des Landes.