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Bild: © Courtesy of the University of Texas Libraries

Meldungen | Asien | Iran Iran: Die Hinrichtung des jugendlichen Straftäters Makwan Moloudzadeh bedeutet eine Verspottung des Rechts

Amnesty International verurteilt die am 4. Dezember 2007 erfolgte Hinrichtung von Makwan Moloudzadeh, einem iranisch-kurdischen jugendlichen Straftäter.

Sie erfolgte nach einem gröblich fehlerhaften Verfahren wegen einer Tat, die er angeblich im Alter von 13 Jahren begangen habe. Hinrichtungen wegen einer im Alter von 13 Jahren begangenen Straftat sind ein gröbliches Vergehen gegenüber den international gültigen Standards der Menschenrechte. Diese verbieten Hinrichtungen, wenn die Straftaten von Personen unter 18 Jahren begangen wurden.

Im Jahr 2007 haben die iranischen Behörden mindestens fünf jugendliche Straftäter hinrichten lassen, mindestens 75 weitere sind vom Tode bedroht.

Der jetzt 21-jährige Makwan Moloudzadeh wurde verurteilt wegen eines sexuellen Vergehens (Analverkehr), angeblich habe er drei Kinder vergewaltigt, er war damals 13 Jahre alt.

Nach Artikel 49 des Iran. Strafgesetzbuches sind Minderjährige, die noch nicht die Pubertät erreicht haben, ausgenommen von der strafrechtlichen Verantwortung. Nach Artikel 1210 des bürgerlichen Gesetzbuches wird bei Jungen die Erreichung der Pubertät mit dem Alter von 15 Mondjahren (annähernd 14 Jahre und 7 Monate) angenommen. Das jedoch scheint die Möglichkeit zu eröffnen, dass Richter das Erreichen der Pubertät in den Fällen verschieden beurteilen. Artikel 113 des Strafgesetzbuches sieht bis zu 74 Peitschenhiebe vor für den Fall der Überführung eines Minderjährigen, der Analverkehr hatte.

Makwan Moloudzadehs Prozess wurde grob fehlerhaft geführt. Die angeblichen Opfer zogen ihre Anklagen während des Verfahrens zurück. Dieses wurde in Kermanshah und teilweise in Paveh, Westiran, im Juli 2007 geführt. Nach Berichten hätten sie (die Zeugen) entweder vorher gelogen oder sie wären zu einem „Geständnis“ gezwungen worden. Im Todesurteil gegen Makwan Moloudzadeh berief sich der Richter auf seine (eigenen) Erkenntnisse, dass M. M. als Erwachsener gelte und die angeblich begangene Straftat nach dem iranischen Gesetz zu sühnen sei.

In Übereinstimmung mit Art. 120 des iran. Strafgesetzbuches kann der Richter im Fall des Analverkehrs zwischen Männern „nach seinem eigenen Wissen, das er auf allgemein üblichem Weg erlangt hat, ein Urteil fällen“.

Der Richter verurteilte M. M im Juli 2007 im Alter von 21 Jahren zum Tode, obgleich dieser noch unter 15 Lunarjahren alt war zum Zeitpunkt der angeblich begangenen Tat. Ein medizinischer Beweis für seine „Reife“ bei Begehung der Tat wurde nicht geführt.

Iran ist Unterzeichnerstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und der Übereinkunft über die Rechte des Kindes. In beiden Verträgen wird gefordert, daß keine jugendlichen Straftäter zum Tode verurteilt werden dürfen, wenn sie die Straftat begangen haben als sie noch nicht 18 Jahre alt waren. Das Komitee für die Rechte des Kindes, eine unabhängige Körperschaft zur Prüfung, in wie weit Staaten die Übereinkunft für die Rechte des Kindes umgesetzt haben, hat seine Besorgnis darüber ausgedrückt, dass die Art der Festlegung der strafrechtlichen Verantwortung jugendlicher Straftäter durch Richter zu sehr subjektiven und willkürlichen Kriterien unterlägen. Das betrifft Erreichung der Pubertät des Kindes, seines Urteilsvermögens und seiner Persönlichkeit.

Amnesty International fordert den Chef des Rechtswesens im Iran, Ayatollah Shahroudi, auf, dringend in diesem Fall den Prozessverlauf, der zur Todesstrafe und Hinrichtung von M. M. führte, zu überprüfen. Der Iran muss zu seinen Verpflichtungen gegenüber der internationalen Gemeinschaft stehen und keine jugendliche Straftäter hinrichten.

Hintergründe

Makwan Moloudzadeh wurde am 1. Oktober 2006 in Paveh, Westiran, inhaftiert. Im Juli 2007 wurde er vom Strafgericht in Kermanshah zum Tode verurteilt. Wie verlautete, betonte M. M. während des Prozesses seine Unschuld. Zuvor sei er in der Gefangenschaft von Sicherheitsbeamten während seines Verhörs misshandelt worden. Er „gestand“, er habe 1999 eine sexuelle Beziehung zu einem Jungen gehabt. Es erfolgte keine Untersuchung wegen der Misshandlungen und auch keine Untersuchung wegen der Aussagen der Zeugen gegen ihn. Die Zeugen waren angeblich zu falschen Zeugenaussage aufgeforderd worden. Diesem wurde weder vom Gericht noch von sonstigen iran. Behörden nachgegangen. Das Oberste Gericht wies M. Ms. Berufung um den 1. August herum zurück. Der Chef des Rechtswesens bestätigte wahrscheinlich das Urteil. Zwischen August und Oktober wurde dann der Fall an das Büro übergeben, das für die Durchführung des Urteils zuständig war.

Makwan Moloudzadehs Anwalt versuchte im November eine Überprüfung des Urteils zu erreichen. Am 14. November wurde ein Aufschub der Hinrichtung angeordnet zur Überprüfung des Falles. Dieses ergab scheinbar keine Prozessfehler und keine fehlerhafte Urteilsbegründung. So wurde Markwan Moloudzadeh am 4. Dezember hingerichtet.

Mindestens 75 jugendliche Straftäter erwartet Hinrichtung im Iran. Amnesty International befürchtet, dass weitere 15 jugendliche Straftäter, sämtlich Afghanen, angeklagt wegen Drogenschmuggels (Straftaten begangen im Alter unter 18), hingerichtet werden könnten oder sogar schon hingerichtet wurden.

Es wird berichtet, dass das Militär in der Stadt Paveh verstärkt wurde. Man befürchtete Unruhen unter der Einwohnerschaft.

Für mehr Informationen über jugendliche Straftäter im Iran siehe MDE 13/059/2007 (Iran: The last executioner of children) oder die deutsche Übersetzung www.amnesty-iran.de unter ai zu Iran.

Übertragung aus dem Englischen von der Koordinationsgruppe Iran. Es gilt das englische Original.

AI Index: MDE 13/141/2007

URL: <link www.mersi-amnesty.de/www.amnesty-iran.de>www.amnesty-iran.de</link&gt;

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