AMNESTY INTERNATIONAL – Öffentliche Erklärung
Indexnummer EUR 44/0869/2019
Die jährliche Prideparade sollte am 10. Mai 2019 stattfinden. Am 6. Mai informierte METU-Rektor Mustafa Verşan Kök Student_innen und Akademiker_innen per E-Mail, dass die Parade nicht erlaubt sei, und verwies auf eine Verordnung des Ankara Gouvernements vom 3. Oktober 2018, die ein generelles Verbot aller LGBTI + Veranstaltungen in Ankara vorsieht, ohne weitere Begründung.
Polizist_innen betraten am 10. Mai den METU-Campus, um Studierende auseinander zu treiben, die sich trotz des Verbots des Rektors friedlich versammelten, um die Gay Pride zu feiern. Als sich die Studierenden weigerten, auseinander zu gehen, lösten Polizist_innen ihre Versammlung mit Pfefferspray, Plastikkugeln und Tränengas auf. Anschließend wurden mindestens 21 Personen inhaftiert, darunter neunzehn Personen, die derzeit strafrechtlich verfolgt werden. Die Anklageschrift, die vom Ankara Strafgericht erster Instanz Nr. 39 angenommen wurde, beschreibt das friedliche Feiern der Gay Pride als "rechtswidrige Versammlung" und wirft allen Neunzehn vor, "trotz Mahnung nicht auseinander gegangen zu sein" (Artikel 32 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationen Nr. 2911). Eine_r der Studierenden wird auch der Beleidigung nach Artikel 125 des türkischen Strafgesetzbuchs angeklagt, weil diese Person angeblich eine "unhöfliche Handbewegung" gegen Polizeibeamt_innen gemacht habe, die versuchten, die Versammlung aufzulösen und die Teilnehmer_innen festzunehmen. Der Prozess soll am 12. November 2019 beginnen.
Das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen wurde häufig angewendet, um die Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlung in der Türkei aufgrund seines restriktiven Charakters und seiner willkürlichen Anwendung zu behindern. Amnesty International fordert die Behörden auf, keine Anklage gegen Teilnehmer_innen der METU-Gay Pride zu erheben, die lediglich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung Gebrauch gemacht haben.
Amnesty International fordert die türkischen Behörden ferner auf, die routinemäßige Anwendung übermäßiger Gewalt durch die Polizei zu beenden, um friedliche Versammlungen, einschließlich Veranstaltungen im Zusammenhang mit LGBTI +, aufzulösen und sicherzustellen, dass jede_r das Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen kann.
Hintergrund
Am 18. November 2017 verbot das Ankara Gouvernement alle öffentlichen Veranstaltungen in Ankara auf unbestimmte Zeit, indem es von außerordentlichen Befugnissen Gebrauch machte, die es im damaligen Ausnahmezustand in der Türkei hatte. Das Gouvernement begründete seine Entscheidung mit vagen Gründen, einschließlich des Risikos, dass solche Ereignisse "Feindseligkeit" hervorrufen oder "aufgrund bestimmter sozialer Empfindlichkeiten eine negative Reaktion von bestimmten Teilen der Gesellschaft auslösen".
Nach dem Ende des Ausnahmezustands im Juli 2018 erließ das Ankara Gouvernement am 3. Oktober 2018 eine neue Entscheidung für ein ähnliches Verbot. Die in Ankara ansässigen LGBTI + -Organisationen Kaos GL Association und Pink Life legten getrennt eine Anfechtungsklage ein, da das unbefristete pauschale Verbot im Ausnahmezustand verhängt worden war und gegen die Meinungsfreiheit, Versammlungs - und Vereinigungsfreiheit verstößt.
Das Verbot wurde durch eine Entscheidung des Landgerichts vom 21. Februar 2019 endgültig aufgehoben. Das METU Management bezog sich auf die zweite Verbotsentscheidung des Ankara Gouvernements vom 3.Oktober 2018, was zum Polizeieinsatz bei der METU-Gay Pride am 10. Mai 2019 führte. Hypothetische Risiken können keine legitimen Gründe für das Verbot einer friedlichen Versammlung begründen. Die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit erfordern die Berücksichtigung aller relevanten Umstände, der Auswirkung auf das geschützte berechtigte Anliegen und der Möglichkeit einer Konkretisierung des Risikos sowie die Frage, ob weniger restriktive Maßnahmen ausreichen würden.
Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Wahrung des Rechts auf Versammlungsfreiheit liegt beim Staat und seinen Organen, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden. Staaten haben eine positive Verpflichtung, friedliche Versammlungen in Gesetz und Praxis zu ermöglichen. Wie im türkischen Recht unterliegt die Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlungsfreiheit nicht der Erlaubnis von Regierungsbehörden. Dieses Recht ist auch nach internationalem Recht und Standards in Konventionen geschützt, an denen die Türkei beteiligt ist. Jede Entscheidung, eine Versammlung aufzulösen, sollte nur als letztes Mittel und unter Beachtung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit getroffen werden, außer wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, um ein legitimes Ziel zu schützen, welches das Recht der Menschen, sich friedlich zu versammeln, aufwiegt. In solchen Situationen muss die Polizei jegliche Gewaltanwendung so weit wie möglich vermeiden und auf jeden Fall auf das erforderliche Mindestmaß beschränken.