Amnesty International
"Wir sind sehr besorgt darüber, dass diese abscheulichen Strafen in Brunei heute gesetzlich verankert wurden. Dieses neue Strafgesetz erlaubt Strafen wie Amputation oder Tod durch Steinigung, die unvorstellbar grausam sind und nirgendwo auf der Welt ihren Platz haben. Wir sind alarmiert darüber, dass das Gesetzbuch ein Verhalten kriminalisiert, das überhaupt nicht als Verbrechen betrachtet werden sollte. Die internationale Gemeinschaft muss Bruneis Entscheidung, diese grausamen Strafen in die Praxis umzusetzen, weiterhin verurteilen. Die Behörden von Brunei müssen die Umsetzung dieser Gesetze unterlassen und müssen die notwendigen Schritte unternehmen, um diese inakzeptablen Gesetze aufzuheben und um die Gesetzgebung mit den internationalen Menschenrechtsgesetzen und -standards in Einklang zu bringen."
Bei der internationalen Gesetzgebung bezüglich Menschenrechten stellt körperliche Bestrafung in all ihren Formen, wie Steinigung, Amputation oder Auspeitschung, Folter oder eine andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafe dar, die unter allen Umständen verboten ist.
Während Brunei die Todesstrafe gesetzlich beibehält, wird sie in der Praxis oft nicht angewendet. Eine neue Todesstrafe wurde im Jahr 2017 wegen eines Drogendeliktes verhängt.
Der Shariah Penal Code (SPC) von Brunei ersetzt die zivile Gesetzgebung nicht, es wird jedoch erwartet, dass er neben dieser steht. Aufgrund der verfügbaren Informationen muss in jedem Fall eine erste Entscheidung getroffen werden, um zu entscheiden, ob er zivilrechtlich verfolgt wird oder durch das Scharia-Gesetz.