Amnesty International – Öffentliche Erklärung
Sie riefen Beleidigungen und griffen einige der Demonstrant_innen physisch an. Die Polizeipräsenz zählte ungefähr 700 Beamt_innen, doch angesichts des feindlichen Umfelds, einschließlich Akte der Einschüchterung und Gewalt, war der Polizeischutz eindeutig nicht ausreichend. Mitarbeiter_innen und Freiwillige von Amnesty International nahmen an dem Marsch teil und planten, die Versammlung zu überwachen. Aufgrund schwerwiegender Sicherheitsbedenken waren sie jedoch nicht in der Lage, den ganzen Routenverlauf zu überwachen.
Die Gegendemonstrant_innen griffen die Teilnehmer_innen verbal an, warfen Steine, Feuerwerkskörper und verschiedene Gegenstände, darunter Müllsäcke. Die Gegendemonstrant_innen versammelten sich in der Nähe des Ortes, an dem die Demo für Gleichheit beginnen sollte. Sie riefen Anti-LGBTI-Gesänge und versuchten, den Marsch zu blockieren. Die Polizei sperrte das Gebiet ab und ließ die Teilnehmer_innen etwa eine halbe Stunde lang nicht marschieren.
Die Mitarbeiter_innen von Amnesty International stellten fest, dass es den Demonstrant_innen mangels sicheren Zugangs zum Versammlungsort der Demo möglich war, einige Demonstrant_innen anzugehen und sie körperlich anzugreifen. Die Polizei reagierte nicht auf diese Fälle von Gewalt, zu denen Prügel, Tritte, brennende Transparente und das Werfen von Feuerwerkskörpern gegen die Teilnehmer_innen des Marsches gehörten. Die Gegendemonstrant_innen versuchten mindestens sechs Mal, die Demo zu blockieren, und die Polizei griff ein, um sicherzustellen, dass sie fortgesetzt werden konnte. Die Demonstation wurde aufgrund der von den Gegendemonstrant_innen verursachten Störungen mehrmals umgeleitet. Obwohl die Kundgebung schließlich ihren Endpunkt erreichte, sahen sich die Teilnehmer_innen während der gesamten Strecke verbalen und physischen Angriffen der Gegendemonstrant_innen ausgesetzt.
Die Staaten haben die Pflicht, die Sicherheit der an Versammlungen Beteiligten zu schützen und sicherzustellen, dass die Polizei angemessen geschult wird, sowie zu garantieren, dass die Anwesenheit von Gegendemonstrant_innen das Versammlungsrecht nicht beeinträchtigt. Eine angemessene Bewertung der Risiken vor, während und nach Kundgebungen ist Teil der Verpflichtung der Behörden, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu schützen. Das mögliche Vorhandensein und die Aktivitäten von Gegendemonstrationen müssen Teil einer solchen Bewertung sein.
Amnesty International hat in der Vergangenheit Bedenken hinsichtlich der in Bialystok begangenen Hassverbrechen geäußert. Die Stadt beherbergt eine kleine Gemeinschaft von ethnischen und religiösen Minderheiten, die das Ziel solcher Verbrechen sind. Hassverbrechen - motiviert durch Rassismus, Anti-LGBTI-Einstellungen oder andere Formen des Hasses - stellen einen besonderen Verstoß gegen die Menschenwürde dar und müssen unverzüglich, unabhängig, unparteiisch und gründlich untersucht werden. Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden.
Amnesty International fordert die polnischen Behörden nachdrücklich auf, die Angriffe auf die Białystok Demo für Gleichheit öffentlich zu verurteilen, den LGBTI-Aktivist_innen ihre Unterstützung auszusprechen, dringend eine umfassende, wirksame und unparteiische Untersuchung einzuleiten und sicherzustellen, dass die Täter_innen vor Gericht gestellt werden.