Amnesty International – Pressemitteilung
Am 22. Juli gaben die Kirchenführer des maronitisch-katholischen Bistums von Byblos eine Erklärung ab, in der sie die Band kritisierten. Sie sagten, ihre Lieder "beleidigten religiöse und humanitäre Werte und christliche Überzeugungen" und forderten die Organisator_innen des Byblos International Festival auf, bei dem Mashrou 'Leila am 9. August auftreten soll, die Veranstaltung abzusagen. Dies löste dann einen Social-Media-Sturm gegen die Band aus, der die Absage des Konzerts wenn nötig "mit Gewalt" forderte.
"Die Behörden, hauptsächlich das Innenministerium, sind dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Band vor dieser gehässigen Kampagne geschützt wird und dass das Konzert aus Sicherheitsgründen nicht abgesagt wird", sagte Lynn Maalouf, Amnesty International Researcherin Mittlerer Osten.
"Es ist nicht verwunderlich, dass es weiterhin solche Aufrufe von Institutionen gibt, die ihren Wahlkreisen als Vorbild dienen sollen, und die das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Sicherheit schutzbedürftiger Gruppen wahren können und sollten, anstatt Hassreden zu ermöglichen, die Homophobie mit einschließen."
Amnesty international fordert die Behörden, insbesondere das Innenministerium, auf, sowohl Mashrou 'Leila als auch die Fans vor Einschüchterungen, Schikane und Drohungen zu schützen, die Berichte über Angriffe auf sie gründlich und genau zu untersuchen und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die zu Hass und Gewalt gegen die Band aufrufen.
Am 22. Juli 2019 reichte ein Anwalt bei der Staatsanwaltschaft im Libanon eine Beschwerde ein, in der er den Staat aufforderte, die Band wegen Beleidigung einer Religion, Anstiftung zu Sektierertum und wegen "Verbreitung und Förderung von Homosexualität" zu verfolgen, was nach dem Strafgesetzbuch illegal ist.
Mashrou 'Leila wurde 2008 gegründet und ist bekannt für ihre Kritik an verschiedenen sozialen, religiösen und politischen Themen im Libanon sowie für ihre Unterstützung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Rechte von LGBTI Menschen.
"Die libanesischen Behörden sollten der Band beistehen und ihr Engagement für das Recht auf freie Meinungsäußerung unter Beweis stellen und die Befürwortung von Hass und Diskriminierung verhindern. Sie sollten die Menschenrechte des Einzelnen achten, fördern und einhalten einschließlich seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung sowie die Sicherheit der Person und den Schutz vor Gewalt ", sagte Lynn Maalouf.
Hintergrund
Im Mai 2018 untersagten die internen Sicherheitskräfte (ISF) verschiedene Aktivitäten, die anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie und Transphobie organisiert wurden, und nahmen eine_n Organisator_in über Nacht fest. Die ISF führten Sicherheitsbedenken an nach Drohungen einer radikalen islamischen Gruppe.
Im Oktober 2018 versuchte die General Security (GS), eine Konferenz zu beenden, die Aktivist_innen aus dem Nahen Osten und Nordafrika zu Gast hatte, die zum Thema Gender und Sexualität arbeiteten und die von der Arabischen Stiftung für Freiheit und Gleichheit (AFE) organisiert wurde. Die GS erklärte ihre Bedenken nicht, aber die Aktion folgte auch den Drohungen einer radikalen islamistischen Gruppe.
Obwohl der Libanon den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet hat, erfüllt er derzeit nicht seine Verpflichtungen aus dem Pakt in Bezug auf die Achtung, den Schutz, die Förderung und die Erfüllung der Rechte auf freie Meinungsäußerung von Menschen im Libanon. Als Beispiel kann man nennen Gesetzeslücken wie Artikel 13 der libanesischen Verfassung, der das Recht auf freie Meinungsäußerung "innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen" garantiert, oder Artikel 317, 474, 475 des Strafgesetzbuches, die die Beleidigung einer Religion und die Anstiftung zu Sektierertum unter Strafe stellen und die Verletzung des Rechts des Einzelnen auf freie Meinungsäußerung erleichtert haben.