AMNESTY INTERNATIONAL – Pressemeldung
14. November 2014
Lesben, Schwule und Bisexuelle Botswanas (LEGABIBO) brachten den Fall gegen die Regierung vor Gericht, da die Registrierungs-Ablehnung der Organisation ihr konstitutionelles Recht verletzt, so das Versammlungsrecht, das Recht auf Meinungsfreiheit und das gleiche Recht auf Schutz.
"Die Entscheidung des Strafgerichts ist ein Triumph der Gerechtigkeit und ein Sieg über Staats-Homophobie. Sie bestätigt nochmals das Recht von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender- und Intersex-Menschen in Botswana, sich zu organisieren und für Menschenrechte einzusetzen, ohne unfairer Behandlung ausgesetzt zu werden", so Deprose Muchena, Amnesty Internationals Direktor für die Region im südlichen Afrika.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Strafgerichts, LEGABIBO zu registrieren, damit die Gruppe in ihrem Land arbeiten kann. Die Entscheidung bestätigt das Recht von LGBTI-Menschen, Raum in der Gesellschaft zu beanspruchen. Botswanas Behörden müssen nun sofort handeln, um das Recht einzuhalten und dafür zu sorgen, dass LEGABIBO registriert werden darf und die Gruppe ihre wichtige Arbeit ausführen kann."
LEGABIBO versucht, LGBTI-Menschen in Botswana mit Menschenrechtsinformationen zu versorgen und für ihre Rechte zu kämpfen, besonders für das Recht auf den Zugang zu medizinischer Versorgung. Der heutige Sieg dieser Gruppe im Gericht folgt einem langwierigen Kampf, der 2008 mit dem Antrag auf die Registrierung der Organisation begann.