Meldungen | Malawi : Amnesty International fordert Malawi dazu auf, einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zu entkriminalisieren

Der Menschenrechtsrat übernimmt die Ergebnisse der universellen periodischen Staatenüberprüfung in Malawi

Amnesty International – Öffentliche Stellungnahme

AI Index: AFR 36/2526/2015
24. September 2015

Amnesty International begrüßt Malawis Annahme der Empfehlung, Maßnahmen zu ergreifen, um lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche und intersexuelle (LGBTI) Personen vor Gewalt zu schützen und die Täter_innen strafrechtlich zu verfolgen. Die Behörden haben außerdem zugestimmt, einen effektiven Zugang zur Gesundheitsversorgung für LGBTI Personen zu garantieren, eingeschlossen der Behandlung von HIV/AIDS. Allerdings bedauert Amnesty International die Ablehnung der Regierung bezüglich der Empfehlung, Bestimmungen im Strafgesetz aufzuheben, die einvernehmliche, gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten zwischen Erwachsenen kriminalisieren. LGBTI Personen in Malawi, die sich an einvernehmlichen, gleichgeschlechtlichen sexuellen Aktivitäten beteiligen, erfahren weiterhin Verfolgung durch das Strafgesetz, gesellschaftliche Anfeindung und Erpressungen. Diese Gesetze sind auch eine Barriere für LGBTI Personen bezüglich des Zugangs zur dringend benötigten sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung.

Amnesty International bedauert auch Malawis Ablehnung der Empfehlung, die Aufhebung der Todesstrafe im Strafgesetz zu erwägen. Dies geschieht trotz einer Reihe von Fortschritten in Malawi, einschließlich eines offiziellen Moratoriums von Hinrichtungen, das seit 1992 stattfindet und der gegenwärtigen Überprüfung aller Todesurteile. Amnesty International ermutigt die Behörden, diese Empfehlungen in Erwägung zu ziehen und darauf hin zu arbeiten, die Todesstrafe im Strafgesetz von Malawi abzuschaffen.

Die Behörden müssen unverzüglich handeln, um die Untersuchungshaft zu reduzieren, faire Gerichtsverfahren zu garantieren und den Zugang zu angemessenen Lebensmitteln sicherzustellen, um die Menschenrechte von Personen in Haft zu schützen. Die Polizei hält weiterhin Verdächtige über die 48 Stunden-Regel hinaus in Gewahrsam, ohne die Personen vor Gericht zu bringen. Indes sind die Gefängnisse überfüllt und die Inhaftierten müssen mit einer Mahlzeit am Tag leben. Weiblichen Inhaftierten werden vom Gefängnispersonal keine Hygieneartikel zu Verfügung gestellt, weshalb sie auf Spenden von oft schlecht finanzierten NGOs angewiesen sind. In Polizeigewahrsam werden Jugendliche zusammen mit Erwachsenen festgehalten.

Amnesty International ist sehr besorgt über die fortlaufende Praxis, gescheiterte Asylsuchende und Personen, die der illegalen Einwanderung verdächtig sind, zu inhaftieren. Gegenwärtig befinden sich ungefähr 500 Menschen in Gewahrsam, ohne Aussicht freigelassen oder abgeschoben zu werden.

Hintergrund

Der UN-Menschenrechtsrat hat das Ergebnis der universellen periodischen Staatenüberprüfung von Malawi am 24. September 2015 während seiner 30. Sitzung übernommen. Vor der Übernahme des Überprüfungsergebnisses gab Amnesty International die obige mündliche Stellungnahme ab.

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