AMNESTY INTERNATIONAL – PRESSEMITTEILUNG
10.2. 2015
Der Bundesgerichtshof von Malaysia, das oberste Gericht im Land, hat heute die Entscheidung eines Berufungsverfahrens bestätigt, welche den Freispruch Anwar Ibrahims von einer jahrelangen "Sodomie"-Anklage aus dem Jahre 2008 aufhob und ihn zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
"Das ist ein bedauerliches Urteil und ein aktuelles Beispiel der unermüdlichen Versuche der malaysischen Machthaber, Regierungskritiker zum Schweigen zu bringen. Die "Sodomie"-Anklagen gegen Anwar Ibrahim waren immer politisch motiviert und er sollte unverzüglich freigelassen werden," sagte Richard Bennett, Direktor von Amnesty International Asia Pacific.
"Die malaysische Justiz hat versäumt, seine Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme zu zeigen. Wir betrachten Anwar Ibrahim als politischen Gefangenen. - Nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung wurde er inhaftiert."
"Die Versuche, den Oppositionsführer zum Schweigen zu bringen sind Teil eines größeren Durchgreifens gegen abweichende Stimmen in Malaysia. Die Behörden haben im vergangenen Jahr verstärkt Gebrauch von dem drakonischen Sedition Act gemacht, der es auf unbequeme Journalisten, Politiker und Wissenschaftler abgesehen hat. Diese Praxis muss sofort beendet werden. "