Anti-Homo-Demo in Jinja/Uganda
Anti-Homo-Demo in Jinja/Uganda, © Benedicte Desrus

Meldungen | Uganda : Uganda: 20-Jährigem droht Todesstrafe wegen "schwerer Homosexualität"

Die ugandische Staatsanwaltschaft muss sofort die Anklage wegen "schwerer Homosexualität" gegen einen 20-jährigen Mann fallen lassen, der am 18. August 2023 angeklagt wurde. Laut Amnesty International ist er der zweite Ugander, der nach dem Anti-Homosexualitätsgesetz angeklagt wurde. Das umstrittene Gesetz wurde erst vor wenigen Monaten verabschiedet und ermöglicht die Verhängung der Todesstrafe für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen.

"Es ist sehr beunruhigend, dass die ugandischen Behörden Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgen. Die Diskriminierung und Verfolgung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intersexuellen Menschen (LGBTI+) in Uganda muss beendet werden", sagte Tigere Chagutah, Regionaldirektor von Amnesty International für das östliche und südliche Afrika.

Die Rechtsbeistände des Angeklagten berichteten Amnesty International, dass der 20-Jährige zusammen mit einem 41 Jahre alten Mann am 15. August 2023 auf dem Sportplatz von Soroti im Osten Ugandas von der Polizei festgenommen wurde. Die Festnahme erfolgte gegen Mitternacht. Beide Männer wurden auf die Hauptwache von Soroti gebracht, weil ihnen vorgeworfen wurde, sexuelle Beziehungen zu einer Person des gleichen Geschlechts unterhalten zu haben, was der Beschuldigte bestritt. Die Anwält*innen berichteten, dass die Polizeibeamt*innen ihnen sagten, sie hätten die beiden Männer halbnackt erwischt.

"Den Beschuldigten allein aufgrund seiner vermeintlichen sexuellen Orientierung einer Straftat anzuklagen, die mit der Todesstrafe geahndet werden kann, ist ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht. Uganda muss nicht nur das Anti-Homosexualitätsgesetz aufheben, sondern auch dafür sorgen, dass die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen gegen LGBTI+ in Uganda geahndet werden", so Tigere Chagutah.

Noch am Tag der Festnahme ließ die Polizei den 41-Jährigen wieder frei. Die Polizei teilte den Anwält*innen mit, dass der 41-Jährige aufgrund seines "geistigen Zustands" nicht in der Lage gewesen sei, seine Zustimmung zu sexuellen Handlungen zu geben, und daher ein Opfer sei, was die angebliche Straftat "erschwert". Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei dem Opfer um einen "41-jährigen Mann mit Behinderung". Die Anwält*innen erklärten, die Polizei habe keine Beweise für diese Behauptung vorgelegt.

Der 20-Jährige blieb bis zum 18. August in Polizeigewahrsam. Anschließend wurde er zum Obersten Amtsgericht in Soroti gebracht, und dann im Hauptgefängnis von Soroti in Untersuchungshaft genommen. Sein Fall soll am 1. September vor diesem Gericht verhandelt werden. Die Anwält*innen des Angeklagten teilten Amnesty International auch mit, dass die Polizei am 16. August Analuntersuchungen bei dem vermeintlichen Opfer durchgeführt habe.

"Amnesty International wendet sich vehement gegen jede Form der analen Untersuchung, mit der festgestellt werden soll, ob jemand gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen gehabt hat. Solche Untersuchungen verstoßen gegen das völkerrechtliche Verbot von Folter und anderen Misshandlungen", erklärte Tigere Chagutah.

Hintergrund

Das im Mai 2023 in Kraft getretene Anti-Homosexualitätsgesetz führte den Straftatbestand der "schweren Homosexualität" ein. Sie wird als Geschlechtsverkehr mit einer Person definiert, die älter als 75 Jahre oder jünger als 18 Jahre ist, die entweder nicht einwilligt, nicht einwilligungsfähig ist oder die eine Behinderung hat oder psychisch krank ist. Die Höchststrafe bei "schwerer Homosexualität" ist ein Todesurteil.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, unabhängig von der beschuldigten Person, des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld des Verurteilten oder der gewählten Hinrichtungsmethode.

Nach Angaben des "Human Rights Awareness and Promotion Forum" (HRAPF), einer ugandischen NGO, die sich für Menschenrechte einsetzt, wurden seit der Verabschiedung des Anti-Homosexualitätsgesetzes mindestens fünf Personen wegen Verstößen gegen das Gesetz angeklagt. Außerdem stieg die Gewalt und die Zahl der Übergriffe auf LGBTI+ in Uganda Berichten zufolge an. HRAPF verzeichnete im Juni und Juli 2023 insgesamt 149 Fälle von Gewalt gegen LGBTI+, darunter Vertreibungen aus Häusern, Dörfern und gemieteten Wohnungen sowie angedrohte oder auch tatsächlich ausgeführte Gewalt.

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