AMNESTY INTERNATIONAL – Pressemitteilung
Justizminister Ralph Kasambara sagte, dass er die Angelegenheit erst thematisieren wolle, bevor die Regierung sich dazu entscheidet, die Gesetze zu behalten oder abzuschaffen. „Amnesty International begrüßt das Statement von Minister Kasambara und hofft, dass dadurch in Malawi der erste Schritt getan wird, Diskriminierung und Verfolgung aufgrund von realer oder wahrgenommener sexueller Orientierung und Gender-Identität zu beenden“, so Noel Kututwa, Amnesty Internationals Direktor für das südliche Afrika. Die Abschnitte 153 und 156 im malawischen Strafgesetzbuch kriminalisieren gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr zwischen Männern. Die Angeklagten müssen mit Gefängnisstrafen von bis zu vierzehn Jahren und körperlicher Züchtigung rechnen. Der Abschnitt 137A im malawischen Strafgesetzbuch kriminalisiert „unanständige Praktiken zwischen weiblichen Personen“, wobei Schuldig-Befundene mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen müssen. „Wir fordern die Regierung dazu auf, das Moment dieser fundamentalen Menschenrechts-Angelegenheit nicht aus den Augen zu verlieren und sicherzustellen, dass die Außerkraftsetzung dieser diskriminierenden und hasserfüllten Gesetze durchgeführt wird“, sagte Noel Kututwa. Im Jahr 2010 wurden in Malawi zwei Personen zu einer vierzehnjährigen Haftstrafe verurteilt aufgrund von Anklagepunkten, die sich um gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr drehten. Ihnen wurde später aufgrund internationalen Drucks ihre Strafe erlassen.
Hintergrund
Die Kriminalisierung von Personen aufgrund ihrer wahren oder wahrgenommenen sexuellen Orientierung oder Gender-Identität missachtet die von Malawi angenommenen Verpflichtungen durch Verträge, die Malawi ratifiziert hat, so die „International Covenant on Civil and Political Rights“, die „African Charter on Human and Peoples’ Rights“ und das malawische Grundgesetz. Diese verpflichten Malawi dazu, das Recht auf Freiheit vor Diskriminierung, Gewissenfreiheit, Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre zu respektieren und schützen. Kriminalisierungsgesetze können zudem den Anspruch auf Gesundheit verletzen, so wie im Vertrag „International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights“ dargelegt, welcher auch von Malawi ratifiziert wurde.