Dazu äußerte sich eine Vertreter_in von MERSI-Hamburg gegenüber dem Ethikrat folgendermaßen:
"Wir begrüßen Ihre erste Einschätzung vom 15. Juni 2011, da sie im Kern auch unsere Position zu Intersexualität und Menschenrechten trifft.
Dies bezieht sich insbesondere auf die folgenden Punkte: das Recht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheit; das Hervorheben des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gegenüber dem Elternrecht; das Recht auf Freiheit von Diskriminierung.
Entscheidend dafür, inwiefern ihre finale Position allerdings tatsächlich mit den Menschenrechten auf Würde, Recht auf Selbstbestimmung sowie Recht auf Freiheit von Diskriminierung übereinstimmt, wird von Ihrer Positionierung zur Fragestellung danach abhängen, wann dennoch – außer in tatsächlich lebensnotwendigen Fällen – ein irreversibler Eingriff bei nicht einwilligungsfähigen oder uninformiert einwilligenden Intersexuellen stattfinden darf.
Ergänzen würden wir Ihre vorläufige Position, die sich insbesondere auf nicht einwilligungsfähige Kinder bezieht, zudem um uninformiert einwilligende Betroffene. Denn die Praxis der chirurgisch-medikamentösen Geschlechtszuweisung kann bei nicht einwilligungsfähigen Kindern sowie bei uninformiert einwilligenden Betroffenen als Verletzung ihrer Menschenrechte aufgefasst werden."
URL:<link www.ethikrat.org/veranstaltungen/anhoerungen/intersexualitaet blank>http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/</link>