Laut Berichten von lokalen Organisationen und Medien wird ein homphober und xenophober Haß-Hintergrund vermutet. Nach einem Bericht von Labris -Organisation für Menschenrechte für Lesben-, die die Konferenz organisiert haben, erlitt das nicht aus Serbien stammende Opfer ernste Verletzungen von Kopf und Gehirn und ist nach einer Notoperation in einem kritischen Zustand.
Gerade 10 Tage vor dem Belgrad Pride ist dieser Angriff eine düstere Erinnerung an die Bedrohungen und Angriffe denen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intersex Menschen in dem Land ausgesetzt sind.
Die Täter müssen identifiziert und vor Gericht gebracht werden.
Nach dem Angriff protestierten Teilnehmer_innen der Konferenz in den Straßen gegen die Gewalt, der LGBTI in Serbien ausgesetzt sind. Die Demonstration verlief friedlich unter starker Polizeibewachung.
Amnesty International berichtet, dass der Innenminister Nebojša Stefanovi den Angriff verurteilte und versprach, dass die Polizei alles tun würde, um die Täter_innen zu ergreifen. Es kam zu Verhaftungen, doch bisher liegen noch keine Einzelheiten vor.
Amnesty International fordert die Behörden auf, weitere Attacken und Angriffe zu verhüten und eine umgehende und gründliche Untersuchung des Angriffs zu veranlassen. Verdächtige sollten einen fairen Prozess bekommen. Die Untersuchung muss ermitteln, ob der Angriff durch die sexuelle Orientierung des Opfers begründet ist oder einen fremdenfeindlichen Hintergrund hat. Wenn das bewiesen ist, muss das in die Verurteilungsgründe einfließen
Der Belgrader Pride wurde in den letzten drei Jahren abgesagt. Sicherheitsbedenken und ein offensichtlich fehlender politischen Willen verhinderten, dass er stattfand. Die größten Anstrengungen der Polizei sind jetzt notwendig, damit es in diesem Jahr sicher und sichtbar voran gehen kann.
Hintergrund:
Angriffe gegen Individuen, die aufgrund einer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechtsausdrucks erfolgen, stellen eine Form von Diskriminierung dar.
Das serbische Parlament hat im Dezember 2012 eine Gesetzesänderung zu Artikel 54 des Strafgesetzbuches verabschiedet, mit der Maßgabe, dass das Vorliegen eines Hassverbrechens einen erschwerenden Umstand für die Verurteilung darstellt.
Artikel 54(a) sagt aus: "Wenn die Straftat aus Gründen begangen wurde, die in der Rasse, Religion, nationaler oder ethnischer Zugehörigkeit, Gender, sexueller Orientierung oder der sexuellen Orientierung einer anderen Person liegen, werden die Gerichte das als das Vorliegen einer strafverschärfenden Tatbestandes einschätzen, außer es wird nicht als ein Element einer Straftat beschrieben "