Die Europäische Union (EU) muss ihrer auf den Menschenrechten beruhenden Pflicht nachkommen, der weiblichen Genitalverstümmelung ein Ende zu bereiten und die davon bedrohten Frauen und Mädchen zu schützen. Der Ansatz der EU sollte umfassend und nicht stigmatisierend sein und auf internationalen Menschenrechtsgrundsätzen beruhen.