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Bild: © Courtesy of the University of Texas Libraries

Meldungen | Asien | Iran : Iran: Todesstrafe / Drohende Hinrichtug

Makwan Moloudzadeh, 21 Jahre altDer iranische Kurde Makwan Moloudzadeh ist nach vorliegenden Informationen in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden.

Wie es heißt, wurde er schuldig gesprochen, bei der mutmaßlichen Vergewaltigung eines 13-jährigen Jungen Analverkehr (lavat-e iqabi) praktiziert zu haben. Makwan Moloudzadeh war zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat 13 Jahre alt. Das gegen ihn verhängte Todesurteil ist an das Amt für den Strafvollzug weitergeleitet worden. Er soll öffentlich in der Nähe seines Elternhauses hingerichtet werden.

Berichten zufolge war Makwan Moloudzadeh am 1. Oktober 2006 in Paveh in der Provinz Kermanshah festgenommen worden. Er wurde dann zunächst im Gefängnis von Paveh festgehalten und später ins Zentralgefängnis von Kermanshah verlegt. Nach den Verhören in Paveh, bei denen er misshandelt worden sein soll, fand das Gerichtsverfahren gegen ihn vor der Abteilung 1 des Strafgerichtsgerichts von Kermanshah statt. Am 7. Juni 2007 verurteilte dieses Gericht ihn zum Tode. Sowohl die Zeugen als auch die beiden Personen, die Anzeige gegen ihn erstattet hatten, zogen ihre Angaben nach dem Gerichtsverfahren zurück. Das iranische Gesetz sieht im Fall von Kindern (Jungen bis 14,7 Jahre) die Prügelstrafe für homosexuelle Handlungen (lavat) vor.

Der Richter berief sich jedoch auf das Prinzip „Kenntnis des Richters“ (’elm-e qazi) und stellte fest, dass es zur Penetration gekommen sei und Makwan Moloudzadeh somit zum Tode verurteilt werden könnte. Der Verurteilte legte daraufhin am 5. Juli 2007 Rechtsmittel gegen das Todesurteil ein, welches das Oberste Gericht des Landes jedoch am 1. August 2007 zurückwies. Mehrere Zeugen haben inzwischen in beglaubigten Schriftstücken ihre Aussagen zurückgezogen. Während des Gerichtsverfahrens beteuerte Makwan Moloudzadeh seine Unschuld. Zuvor soll er jedoch während der Verhöre unter Misshandlungen „gestanden“ haben, im Jahr 1999 eine homosexuelle Beziehung mit einem Jungen gehabt zu haben. Er trat nach vorliegenden Informationen in einen zehntägigen Hungerstreik, um gegen seine Misshandlung in der Haft zu protestieren. Vor dem Gerichtsverfahren war Makwan Moloudzadeh etwa am 7. Oktober 2006 in Paveh der Öffentlichkeit vorgeführt worden und musste mit geschorenen Kopf auf einem Esel reiten. Die Bewohner der Stadt verhöhnten ihn dabei und warfen mit Gegenständen nach ihm.

Paragraph 1210 (1) des iranischen Zivilgesetzbuches setzt das Strafmündigkeitsalter bei Jungen auf 15 Mondjahre, bei Mädchen auf neun Mondjahre fest. Makwan Moloudzadeh wurde nach vorliegenden Informationen am 31. März 1986 geboren und war zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat 13 Jahre alt, also nach iranischem Recht minderjährig. Paragraph 49 des iranischen Strafgesetzbuches legt fest, dass Kinder, die eine Straftat begangen haben, von der strafrechtlichen Verfolgung ausgenommen sind. Die Entscheidung über mögliche Sanktionen obliegt laut iranischem Strafgesetzbuch den Erziehungsberechtigten, beziehungsweise im Falle einer Gerichtsentscheidung erfolgt eine Einweisung in eine Jugendstrafanstalt. Der Richter hat sich in diesem Fall mit seiner Berufung auf das Prinzip „Kenntnis des Richters“ über Paragraph 113 des iranischen Strafgesetzbuches hinweggesetzt, in dem es heißt: „Wenn ein Minderjähriger Analverkehr mit einem Minderjährigen hat, wird jeder mit 74 Schlägen bestraft, es sei denn, einer der Beteiligten, wurde zu der Handlung gezwungen [in diesem Fall wird diese Person nicht bestraft]“.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Das Völkerecht verbietet die Anwendung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes hat sich mehrfach besorgt darüber geäußert, dass im Iran über die Strafmündigkeit von jugendlichen Straftätern von Richtern entschieden wird, wobei subjektive und willkürliche Kriterien zugrunde gelegt werden, wie das Erreichen der Pubertät, das Alter der Urteilsfähigkeit oder die Persönlichkeit des Kindes. Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes hat sich der Iran dazu verpflichtet, keine minderjährigen Straftäter hinzurichten. Trotzdem sind seit 1990 im Iran mindestens 24 Personen wegen Straftaten exekutiert worden, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hatten. Zwei weitere zur Tatzeit Minderjährige sollen am 17. Oktober 2007 hingerichtet worden sein. Derzeit befinden sich mindestens 78 minderjährige Straftäter im Iran im Todestrakt (siehe auch ai-Bericht „Iran: The last executioner of children“, MDE 13/059/2007, Juni 2007).

EMPFOHLENE AKTIONEN:

Schreiben Sie bitte E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • an die oberste Justizautorität des Iran appellieren, den Obersten Gerichtshof aufzufordern, den Fall von Makwan Moloudzadeh zu überprüfen, da er zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat nach iranischem Recht minderjährig war;
  • sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge das Gerichtsverfahren gegen Makwan Moloudzadeh nicht den internationalen Standards für einen fairen Prozess entsprach und der Richter sich auf subjektive und willkürliche Kriterien im Hinblick auf die Strafmündigkeit des Angeklagten berufen haben könnte, was einen Verstoß gegen das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes darstellt;
  • darlegen, dass im Berufungsverfahren offenbar nicht berücksichtigt wurde, dass mehrere Zeugen ihre Aussagen zurückgezogen haben;
  • Ihre Befürchtung zum Ausdruck bringen, dass Makwan Moloudzadeh wegen einer Straftat hingerichtet werden könnte, die er im Alter von unter 18 Jahren begangen hat;
  • die Behörden auffordern, die Hinrichtung sofort zu stoppen und das Todesurteil umzuwandeln;
  • die Behörden an ihre Verpflichtung als Mitgliedsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes erinnern, welche die Anwendung der Todesstrafe bei minderjährigen Straftätern verbieten;
  • die iranischen Behörden auffordern, die Todesstrafe für Personen abzuschaffen, die Straftaten vor Vollendung des 18. Lebensjahres begangen haben, um so die Rechtsprechung des Landes mit dessen völkerrechtlichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen;
  • darlegen, dass amnesty international das Recht und die Verantwortung von Regierungen anerkennt, mutmaßliche Straftäter vor Gericht zu stellen, aber gleichzeitig die Todesstrafe vorbehaltlos ablehnt, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt.

APPELLE AN:

His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei,
Leader of the Islamic Republic,
The Office of the Supreme Leader,
Islamic Republic Street - Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Religionsführer - korrekte englische Anrede: Your Excellency)

E-Mail: info@leader.ir

His Excellency Ayatollah Mahmoud Hashemi-Shahroudi,
Head of the Judiciary, Ministry of Justice, Ministry of Justice Building,
Panzdah-Khordad Square, Tehran, IRAN
(oberste Justizautorität - korrekte Anrede: Your Excellency)

E-Mail: info@dadgostary-tehran.ir („FAO Ayatollah Shahroudi“)

KOPIEN AN:

His Excellency Gholamali Haddad Adel, Majles-e Shoura-ye Eslami,
Baharestan Square, Tehran, IRAN (Parlamentssprecher)

E-Mail: hadadadel@majlis.ir

Kermanshah Central Prison,
Street Number 101,
Deisel Abad, Kermanshah, IRAN
(Gefängnisdirektor)

E-Mail: markazi@kermanshaprisons.ir; ahead(at)kermanshaprisons.ir
Telefax: (00 98) 831 826 2049

Botschaft der Islamischen Republik Iran,
S.E. Herrn Mohammad Mehdi Akhondzadeh Basti
Podbielskiallee 65-67,
14195 Berlin

Telefax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. Dezember 2007 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION:

Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Persian, Arabic, English or your own language:

  • calling on the Head of the Judiciary to urge the Supreme Court to review the case of Makwan Moloudzadeh who was a child at the time of his alleged offence under Iran’s Civil and Penal Codes;
  • expressing concern that Makwan Moloudzadeh may have faced an unfair trial in which a judge relied on subjective and arbitrary criteria in contravention to the Convention on the Rights of the Child and that the appeal appears to have ignored the retraction of testimony made by witnesses;
  • expressing concern that Makwan Moloudzadeh is at risk of execution for a crime committed when he was under 18, and calling on the authorities to halt his execution immediately and commute his death sentence;
  • reminding the authorities that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights and the Convention on the Rights of the Child, which prohibit the use of the death penalty against people convicted of crimes committed when they were under 18, so executing Makwan Moloudzadeh would be a violation of international law;
  • urging the authorities to abolish the death penalty for offences committed by anyone under the age of 18, so as to bring Iran’s domestic law into line with its obligations under international law;
  • stating that Amnesty International acknowledges the right and responsibility of governments to bring to justice those suspected of criminal offences, but opposes the death penalty unconditionally.

UA-278/2007Index: MDE 13/125/2007

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