Der Verein „Lambda”, der sich für die Belange schwuler Männer einsetzt, wurde lange nicht anerkannt und konnte erst nach einem positiven Urteil durch das Oberste Gericht des Landes seine Arbeit aufnehmen. Das Journal „Forum Lambda” kann erst seit Mai 2001 wieder erscheinen.
Seit 1994 sind einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Erwachsenen nicht mehr strafbar.
Unter Strafe stehen nur noch sexuelle Handlungen:
- unter Gewaltanwendung bzw. -androhung oder Vergewaltigung gem. § 167 des Strafgesetzes
- bei Verletzung der Schutzaltersgrenze (diese liegt bei 16 Jahren sowohl für hetero- als auch für homosexuelle Handlungen) gem. § 168
- unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses/Erpressung gem. § 170.
Der Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Orientierung ist rechtlich nicht erfasst. Es gibt nur allgemeine Anti-Diskriminierungsregelungen ohne expliziten Bezug auf Schwule und Lesben.
Praxis der Polizei / Justiz
Es gibt keine zuverlässige Statistik über schwule Gewaltopfer.
Folgende Praktiken wurden jedoch wiederholt festgestellt:
- von schwulen Gewaltopfern werden weitere Daten zur Person gesammelt, auch wenn sie für die Verfolgung der Straftat überhaupt keine Rolle spielen
- schwule Gewaltopfer werden in keiner Statistik gesondert geführt
- willkürliche Razzien in Bars bzw. an Plätzen, an denen sich überwiegend Schwule aufhalten
Homophobe Motive spielen bei der Verurteilung von Tätern schwulenfeindlicher Übergriffe keine Rolle und haben keinen besonderen Einfluß auf das Strafmaß. Eindeutig schwulenfeindlichen Charakter hatte z.B. die Ermordung von Ivan Sushinsky am 04.07.2001, dem Betreiber des einzig legalen Gay-Clubs „Oscar” in Minsk.
Rechtliche Stellung von gleichgeschlechtlichen Paaren
Heirat ist nicht möglich. Dementsprechend gibt es auch keine Regelung im Unterhaltsrecht, für den Trennungsfall, im Erb- oder Adoptionsrecht. Andreas Goller, Berlin