Meldungen | Weißrussland : Die Situation sexueller Minderheiten

Seit Mitte der 90er Jahre werden homosexuelle Handlungen entkriminalisiert. Es konnte eine schwul-lesbische Szene mit eigenen Organisationen und Zentren entstehen. Allerdings werden gleichgeschlechtliche Beziehungen in der Bevölkerung weiterhin geächtet und diffamiert.

Der Verein „Lambda”, der sich für die Belange schwuler Männer einsetzt, wurde lange nicht anerkannt und konnte erst nach einem positiven Urteil durch das Oberste Gericht des Landes seine Arbeit aufnehmen. Das Journal „Forum Lambda” kann erst seit Mai 2001 wieder erscheinen.

Seit 1994 sind einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Erwachsenen nicht mehr strafbar.
Unter Strafe stehen nur noch sexuelle Handlungen:

  • unter Gewaltanwendung bzw. -androhung oder Vergewaltigung gem. § 167 des Strafgesetzes
  • bei Verletzung der Schutzaltersgrenze (diese liegt bei 16 Jahren sowohl für hetero- als auch für homosexuelle Handlungen) gem. § 168
  • unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses/Erpressung gem. § 170.

Der Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Orientierung ist rechtlich nicht erfasst. Es gibt nur allgemeine Anti-Diskriminierungsregelungen ohne expliziten Bezug auf Schwule und Lesben.

Praxis der Polizei / Justiz

Es gibt keine zuverlässige Statistik über schwule Gewaltopfer.
Folgende Praktiken wurden jedoch wiederholt festgestellt:

  • von schwulen Gewaltopfern werden weitere Daten zur Person gesammelt, auch wenn sie für die Verfolgung der Straftat überhaupt keine Rolle spielen
  • schwule Gewaltopfer werden in keiner Statistik gesondert geführt
  • willkürliche Razzien in Bars bzw. an Plätzen, an denen sich überwiegend Schwule aufhalten

Homophobe Motive spielen bei der Verurteilung von Tätern schwulenfeindlicher Übergriffe keine Rolle und haben keinen besonderen Einfluß auf das Strafmaß. Eindeutig schwulenfeindlichen Charakter hatte z.B. die Ermordung von Ivan Sushinsky am 04.07.2001, dem Betreiber des einzig legalen Gay-Clubs „Oscar” in Minsk.

Rechtliche Stellung von gleichgeschlechtlichen Paaren

Heirat ist nicht möglich. Dementsprechend gibt es auch keine Regelung im Unterhaltsrecht, für den Trennungsfall, im Erb- oder Adoptionsrecht. Andreas Goller, Berlin

Meldungen 2002

Meldungen | Moldawien : Neue Altersgrenze gilt für Homos und Heteros

Meldungen | Albanien : Homosexuelle - verachtet und einsam selbst im Tod

Meldungen | Indonesien : Schwindende Traditionen und neu entdeckter Stolz

Meldungen | Serbien : Belgrad aktuell - Ein Bericht zur Lage in Serbien

Meldungen | Irak : Menschenrechte in Irak

Meldungen | Österreich | Europa : Österreich – Verfassungsgerichtshof hebt § 209 auf

Meldungen | Weißrussland : Die Situation sexueller Minderheiten

Meldungen | Ägypten : Farce am Nil

Meldungen | Vereinte Nationen : Öffnet sich die UNO für lgbt-Rechte?

Meldungen | Frankreich : Sommeruni in Marseille

Meldungen | Deutschland : Der Pharao vom Main

Meldungen | Deutschland : Die Situation sexueller Minderheiten

Meldungen | Deutschland : Osteuropäische ai-Gäste beim Europride in Köln 2002

Meldungen | Kroatien : Wer, wenn nicht WIR ?

Meldungen | Deutschland : Gut aufgehoben?

Meldungen | Europa : Ich hab nichts gegen Lesben, ABER ....

Meldungen | Serbien : Pride in Belgrad 2001

Meldungen | Türkei : Öte-ki Ben

Meldungen | Ecuador : Drohungen und Übergriffe gegen sexuelle Minderheiten

Meldungen | Kolumbien : Kolumbien - (K)ein Recht auf Andersheit - Menschenrechtsarbeit wird erschwert

Meldungen | Kolumbien : Kolumbien - Krieg ohne Ende?

Meldungen | Rumänien : Artikel 200 gestrichen

Meldungen | Serbien : Ein Schritt vorwärts, zwei rückwärts?

Meldungen | Polen : Neue LGBT-Gruppe bei amnesty international Polen

Meldungen | Iran : Das islamische Strafgesetz

Meldungen nach Jahren