Nachdem die Regierung auf heftigen Druck der EU diesen Artikel mit dem Dringlichkeitserlass Nr. 89 vom 21. Juni 2001 außer Kraft gesetzt hatte, stimmten diesem Erlass am 18. Dezember das Abgeordnetenhaus und am 20. Dezember 2001 der Senat zu sowie am 14. Januar 2002 der Präsident Rumäniens.
Außerdem erhielt mit gleichen Daten der Dringlichkeitserlass Nr. 137 vom 31. August 2001 von den beiden Häusern des Parlaments und vom Präsidenten die Zustimmung. Letzterem Erlass zufolge sind nunmehr alle Formen von Diskriminierung in Rumänien verboten und strafbar, einschließlich der Diskriminierung wegen sexueller Ausrichtung.