Meldungen | Vereinte Nationen : Öffnet sich die UNO für lgbt-Rechte?

Lgbt-Themen haben es nicht immer einfach, sich im schwerfälligen UNO-Apparat Gehör zu verschaffen.

Ein Beispiel dafür ist die kürzliche Weigerung, der ILGA (International Lesbian and Gay Association) den Beobachterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat wieder zuzuerkennen. Vor allem Staaten, die die Rechte der sexuellen Minderheiten missachten, haben diese Entscheidung herbeigeführt. Im letzten April aber fand im Rahmen der jährlichen Zusammenkunft der UN-Kommission für Menschenrechte ein Forum über Menschenrechtsverletzungen aufgrund sexueller Identität statt. Die UN-Menschenrechtskommission beehrt jeweils 6 Wochen lang das internationale Genf mit ihrer Präsenz. Über 3000 Delegierte von Staaten und NGOs haben dieses Jahr den Weg in die Rhônestadt gefunden. Treibende Kräfte hinter dem Forum waren Melinda Ching, ai-Repräsentantin in Genf, und Yves de Matteis, Vertreter der schwulen Dachorganisation Pink Cross und der amnesty-Gruppe hdh (homosexualités et droits humains) in Genf. Auch IGLHRC (International Gay and Lesbian Human Rights Commission) und ILGA waren mit von der Partie.

Eine besonders wichtige Rolle für die Arbeit der UN-Menschenrechtskommission spielen die speziellen BerichterstatterInnen (UN Special Rapporteurs). Radhika Coomeraswamy, die das Dossier "Gewalt gegen Frauen" betreut, sieht eine enge Verbindung zwischen dem Kampf für Menschenrechte von Frauen und von sexuellen Minderheiten. In beiden Fällen kann die soziale Kontrolle der Sexualität zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen führen. Ihr Bericht über die „Kulturelle Praxis in der Familie” bildete übrigens den Ausgangspunkt für die bevorstehende amnesty-Kampagne gegen Gewalt an Frauen (VAW).

Zu oft verwenden Regierungen, meist aus dem Weltsüden, das Argument der schützenswerten kulturellen Eigenarten, um gröbste Menschenrechtsverletzungen an sexuellen Minderheiten zu rechtfertigen.

Genau wie Radhika Coomeraswamy wandte sich auch Asma Jahangir, UN Special Rapporteur für außergerichtliche Hinrichtungen, gegen den kulturellen Relativismus. Zu oft verwenden Regierungen, meist aus dem Weltsüden, das Argument der schützenswerten kulturellen Eigenarten, um gröbste Menschenrechtsverletzungen an sexuellen Minderheiten zu rechtfertigen. Es sind genau diese Regierungen, die die beiden Berichterstatterinnen immer wieder attackieren, weil diese es wagen, die sexuelle Identität zu thematisieren. Die Gefahr, dass sich die Menschenrechtsbewegung entlang von Nord-Süd-Grenzen spaltet, ist allerdings laut Ignacio Saiz vom Internationalen ai-Sekretariat kaum vorhanden: In Ländern wie den Philippinen oder Venezuela gibt es sehr aktive ai-lgbt-Gruppen.

Die Bereitschaft, das Thema „Sexuelle Identität” ernsthaft aufzugreifen, ist bei vielen Akteuren im UN-System durchaus vorhanden. Sie müssen allerdings auch in Zukunft mit massivem Widerstand rechnen, sobald die Früchte ihrer Arbeit sichtbar werden.

Hans Markus Herren, Bern 

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