„Dieses Gesetz ist ein Frontalangriff auf die LGBTI-Gemeinschaft und ein eklatanter Verstoß gegen die Verpflichtungen Ungarns, Diskriminierung zu verbieten und die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu garantieren.
Im Vorfeld des 30. Jahrestages der Budapest Pride im Juni dreht dieses schädliche Verbot die Uhr drei Jahrzehnte zurück und untergräbt die hart erkämpften Rechte von LGBTI-Personen in Ungarn weiter. Es ist leider nur die jüngste in einer Reihe von diskriminierenden Maßnahmen der Behörden, die sich gegen LGBTI-Personen und -Gruppen richten und sie stigmatisieren.
Die fadenscheinige Begründung für die Verabschiedung dieses Gesetzes - dass Veranstaltungen und Versammlungen 'schädlich für Kinder' seien - basiert auf schädlichen Stereotypen und tief verwurzelter Diskriminierung, Homo- und Transfeindlichkeit. Der ungarische Präsident darf dieses Gesetz nicht unterzeichnen und die Behörden müssen stattdessen sicherstellen, dass LGBTI-Personen ihre Identität frei zum Ausdruck bringen sowie öffentliche Veranstaltungen organisieren und daran teilnehmen können.“
Hintergrund
Der Gesetzentwurf ändert das Gesetz über das Versammlungsrecht und macht die Abhaltung von und die Teilnahme an Veranstaltungen, die gegen das ungarische Propagandagesetz verstoßen, das die „Darstellung oder Förderung“ von Homosexualität für Jugendliche unter 18 Jahren verbietet, zu einer Straftat.
Bei einem Verbot kann die Teilnahme an einer Pride-Veranstaltung mit einer Geldstrafe von bis zu 200.000 HUF (500 EUR) belegt werden.
Das neue Gesetz wurde am 17. März in das ungarische Parlament eingebracht und heute im Eilverfahren ohne Konsultation verabschiedet. Das Gesetz soll am 15. April in Kraft treten.
Das Recht auf friedliche Versammlungsfreiheit gerät in ganz Europa zunehmend unter Beschuss. Staatliche Behörden stigmatisieren, behindern, schrecken ab, bestrafen und gehen gegen Menschen vor, die friedliche Proteste organisieren und daran teilnehmen. In einem kürzlich erschienenen Bericht hat Amnesty International Einschränkungen des Demonstrationsrechts in 21 Ländern, darunter auch Ungarn, dokumentiert. Ungarn gehört zu den Ländern, die ihre internationalen und regionalen Menschenrechtsverpflichtungen zur Achtung, zum Schutz und zur Erleichterung friedlicher Versammlungen, zur Beseitigung von Hindernissen und zur Vermeidung ungerechtfertigter Eingriffe in das Recht, sich friedlich zu versammeln, missachten. Siehe https://www.amnesty.org/en/documents/eur01/8199/2024/en/