13 Aktivist_innen, darunter: Frau Sibongile Ndashe, Herr John Kashiha
23. Oktober 2017
UA-Nummer UA-244/2017
AI Index AFR 56/7335/2017
Sachlage
Am 17. Oktober führte die tansanische Polizei eine Razzia bei einer Rechtsberatungssitzung durch, die von den Organisationen Initiative for Strategic Litigation in Africa (ISLA) und Community Health Services and Advocacy (CHESA) einberufen worden war. Auf der Sitzung wollten die Organisationen über eine Rechtssache sprechen, die sie vor Gericht bringen wollten, um gegen die Entscheidung der tansanischen Regierung vorzugehen, bestimmte Gesundheitsleistungen nur noch eingeschränkt anzubieten. Die Polizei war im Voraus über das Treffen und auch über die Agenda informiert worden.
Bei der Razzia wurden 13 Aktivist_innen festgenommen, darunter Sibongile Ndashe, Menschenrechtsanwältin aus Südafrika und Geschäftsführerin von ISLA, sowie John Kashiha, der Geschäftsführer von CHESA. Sie wurden kurzzeitig inhaftiert und dann gegen Kaution und ohne Anklage freigelassen. Tags darauf warf der Polizeichef der Region den 13 Aktivist_innen in einer Pressemitteilung "Förderung der Homosexualität" vor.
Am 20. Oktober wurden die 13 Aktivist_innen erneut festgenommen und inhaftiert, nachdem ihre Freilassung gegen Kaution widerrufen wurde. Die Polizei sagte den Betroffenen, dass eine neue Untersuchung gegen sie durchgeführt würde. Die 13 Aktivist_innen sind bisher nicht angeklagt worden.
Amnesty International ist der Ansicht, dass die Aktivist_innen durch die Festnahme und Inhaftierung eingeschüchtert werden sollen. Die Regierung in Tansania setzt seit geraumer Zeit alles daran, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche zu schikanieren.
Appell an:
Generalstaatsanwalt
Hon. George Mcheche Masaju
20 Barabara ya Kivukoni
P.O. Box 11492, Dar es Salaam
TANSANIA
Sende eine Kopie an:
Vorsitzender der Menschenrechtskommission
Chairperson
Hon. Bahame T. M. Nyanduga
Commission for Human Rights and Good Governance
Plot No.8, Luthuli Street (Haki House)
Dar es Salaam
TANSANIA
Fax: (00 255) 22 2111533 oder
(00 255) 22 2111281
Botschaft der Vereinigten Republik Tansania
S. E. Herrn Abdallah Saleh Possi
Eschenallee 11
14050 Berlin
Fax: 030-3030 8020
Hintergrundinformation
Die tansanische Verfassung enthält das Recht auf einen Rechtsbehelf im Falle einer Verletzung der Grundrechte (Artikel 30(3)). Die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, deren Vertragsstaat Tansania ist, gewährt in Artikel 7(a) "den Anspruch auf Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach Übereinkommen, Gesetzen, Verordnungen und Gewohnheitsrechten zustehenden Grundrechte verletzen". Tansania hat zudem weitere internationale Menschenrechtsverträge unterzeichnet, in denen diese und ähnliche Rechte verbrieft sind.
Mit der Festnahme dieser 13 Aktivist_innen soll die Zivilbevölkerung davon abgeschreckt werden, sich im Fall eines Rechtsverstoßes an die Justiz zu wenden. In diesem Fall wurden zudem Rechtsbeistände festgenommen, als sie gerade ihre Mandanten über mögliche justizielle Schritte informierten. Dies zielt darauf ab, ein Umfeld zu schaffen, in dem Anwält_innen in bestimmten Fällen davor zurückschrecken, ein Mandat zu übernehmen, und in dem es schwierig und gefährlich ist, staatliche Stellen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen.