Diese Urgent Action ist beendet.
UA-Nummer: UA-112/2017-2
AI Index: ASA 13/6854/2017
02. August 2017
Zunächst waren die Männer nach vorliegenden Informationen unter Abschnitt 377 des Strafgesetzbuches festgehalten worden, nach welchem „der Geschlechtsakt wider die natürliche Ordnung“ verboten ist, dann jedoch wurden alle 28 Männer wegen Straftaten nach dem Drogenkontrollgesetz von 1990 angeklagt.
Von den 28 jungen Männern, die während der Veranstaltung am 19. Mai in der Stadt Kerinaganj südlich der bangladeschischen Hauptstadt Dhaka festgenommen wurden, waren 23 nach verschiedenen gerichtlichen Anhörungen bereits im Juni gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Die restlichen fünf Männer wurden am 21. Juli 2017 freigelassen.
Den Betroffenen wurde gemäß dem Drogenkontrollgesetz von 1990 der Besitz von Drogen zur Last gelegt. Amnesty International geht jedoch davon aus, dass die Festnahmen der Tatsache geschuldet sind, dass sich die Männer an einem Ort trafen, der als Treffpunkt für schwule Männer bekannt ist. In Bangladesch ist die Schikanierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intergeschlechtlichen (LGBTI) durch Sicherheitskräfte an der Tagesordnung und viele LGBTI haben Amnesty International mitgeteilt, dass sie der Polizei gegenüber äußerst vorsichtig sind. Wer als LGBTI Menschenrechtsverletzungen der Polizei meldet, wird nicht etwa geschützt, sondern oftmals noch von ihr schikaniert, zu „weniger provokativem“ Verhalten aufgefordert und sogar mit einer Festnahme oder mit Strafverfolgung wegen „widernatürlicher Straftaten“ nach Abschnitt 377 des Strafgesetzbuches bedroht.
Es liegen keine genauen Informationen darüber vor, ob die Kaution an Bedingungen geknüpft ist, Amnesty geht jedoch davon aus, dass sich die Männer nicht mehr in akuter Gefahr befinden. Amnesty International wird die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls zu weiteren Aktionen aufrufen.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.