Die Frauen durften nicht mit ihren Anwälten telefonieren. Auf der Polizeiwache misshandelte einer der Polizisten eine von ihnen. Sie mussten eine Geldstrafe wegen Prostitution bezahlen. In dieser Angelegenheit ist keiner der Beamten juristisch belangt worden.
Ähnliches geschieht auch in Mexico City, besonders in der Zona Rosa, dem lesbisch-schwulen Viertel. Nach Angaben schwul-lesbischer Gruppen wurde am 18. Mai 2001 die Lokalität El Taller, Treffpunkt, Diskothek und Forum für Menschenrechtskampagnen geschlossen. In den letzten 15 Jahren ist dies nie geschehen. Trotz Gespräche mit den Behörden blieb El Taller bis zum 8. August 2001 geschlossen. Am 22. Mai wurde das Anyway und später die Bar Zoo, beides lesbisch-schwule Treffpunkte, ebenfalls geschlossen. Sie konnten erst nach langen und heftigen Protesten wiedereröffnet werden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind 40% aller lesbisch-schwulen Treffpunkte geschlossen. Es ist kaum bekannt, dass Ereignisse dieser Art in Mexico geschehen können, weil sie legal sind. Allerdings werden sie heute nicht mehr so einfach hingenommen, weil sich Lesben und Schwule organisiert haben und erfolgreich gegen ihre Diskriminierung zur Wehr setzen.
Obwohl die Homosexualität in Mexico nie strafbar war und auch heute nicht ist, diskriminierte Artikel 201 des mexicanischen Strafgesetzbuches gegen die Verführung Minderjähriger Lesben und Schwule. Dieser Artikel war bis Dezember 1998 gültig und machte den "Homosexualismus" illegal, indem dieser Ausdruck als erschwerender Faktor zum Verbrechen hinzukam. In Mexiko gelten immer noch Gesetze, die nicht verfassungsgemäß sind, wie das "reglamento de policía y buen gobierno" (kommunale Gesetze des "buen gobierno"), die zu willkürlichen Verhaftungen führen, basierend auf die "Moral" und die "buenas costumbres" (ehrbaren Sitten). So finden viele illegale Verhaftungen statt, ohne dass die Opfer dagegen vorgehen, weil die Anklage zu teuer und zu schwierig ist. Unschuldige Menschen werden grundlos verhaftet, in Haft misshandelt und zu Verbrechern gesperrt. Nach Stunden in Polizeigewahrsam können sie einen Anruf tätigen und müssen eine Strafe bezahlen, ohne dass ein Grund dafür angegeben wird, außer dem genannten Gesetz: "por faltas al reglamento de policía y buen gobierno".
Ein aktuelles Beispiel dafür sind die Misshandlungen, denen César Salazar Góngora, ein Schwuler aus Merida im mexikanischen Bundesstaat Yucatan, am 10. August 2001 ausgesetzt war. Drei Männer griffen ihn brutal an und misshandelten ihn sexuell. Nachdem er den Übergriff zur Anzeige gebracht hatte, erhielt er wiederholt telefonische Morddrohungen. Nachdem der Fall in den mexikanischen Medien Aufsehen erregt hatte, willigte der Staatsanwalt des Bundesstaates schließlich ein, sich am 4. September 2001 mit César Salazar Góngora zu treffen. Er sagte zu, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen beschleunigen und man innerhalb von zwei Tagen Maßnahmen zum Schutz von César Salazar Góngora ergreifen werde. Nach Kenntnis von amnesty international sind bislang jedoch keine Schutzmaßnahmen eingeleitet worden, sodass César Salazar Góngora sich versteckt hält, nachdem er im Haus seiner Familie weitere Drohungen erhalten hat.
Die politische Repression kann bis zum Mord reichen. Eine Studie der mexikanischen Comisión Ciudadana Contra los Crímenes de Odio por Homofobia (Komitee gegen Hassverbrechen aufgrund von Homophobie) zeigt auf, dass sich in Mexiko zwischen Januar 1995 und Juni 2000 631 Morde an Schwule ereigneten. Durchschnittlich wird ein Schwuler alle drei Tage ermordet, ohne dass die Fälle gelöst werden, weil die Autoritäten ein Vorurteil gegenüber sexuellen Minderheiten haben. Nach Angaben des Komitees wurden über 70% der Opfer unter Gewalteinwirkung getötet und erhielten im Durchschnitt 30 Stiche. Viele Familien weigern sich aus Scham, mit den Behörden an der Aufklärung der Verbrechen zusammenzuarbeiten.
amnesty international vorliegenden Berichten zufolge sind in Mexiko bereits zahlreiche Homosexuelle und Angehörige anderer sexueller Minderheiten angegriffen oder getötet worden. In vielen Fällen haben die Behörden nach Kenntnis von amnesty international keine angemessenen Maßnahmen eingeleitet, um die gefährdeten Menschen zu schützen und die Anschläge wirksam zu untersuchen sowie die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
In der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2001 sind allein im mexikanischen Bundesstaat Colima vier Homosexuelle ermordet worden. Die Behörden des Bundesstaates haben dem Vernehmen nach keine effektiven Ermittlungen eingeleitet und erklärt, sie seien nicht für den Schutz der gefährdeten Menschen zuständig.
Eva Gundermann