Der Oberste Gerichtshof hat am 8. Mai alle Anklagen wegen "Sodomie" und "Vergehen wegen unnatürlichem Sex" als unvereinbar mit der Verfassung bezeichnet. Alle noch anhängigen Verfahren wurden abgewiesen.
Der Oberste Gerichtshof hat am 8. Mai alle Anklagen wegen "Sodomie" und "Vergehen wegen unnatürlichem Sex" als unvereinbar mit der Verfassung bezeichnet. Alle noch anhängigen Verfahren wurden abgewiesen.