In der Diskussion im Parlament wurde jedoch die Positionen der Abgeordneten deutlich. Viele beugten sich lediglich in ihrem Votum der seit 1993 ergangenen Auflage des Europarates. Rumänien wurde damals nur mit Zusicherung zur Abschaffung des homofeindlichen Artikels 200 in den Europarat aufgenommen. 1998 wurde Rumänien nochmals auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Es st das europäische Land mit der höchsten Strafe für einvernehmlichen homosexuellen Verkehr (1-5 Jahre Haft).
Im Herbst jedoch wird der Senat über diesen Vorschlag abstimmen müssen und dieser Ausgang ist zweifelhaft.
Auch ist Artikel 201 eine Möglichkeit für Rumänien, Homosexuelle nach dem “Perversionsartikel” zu verurteilen. Vielleicht wird Rumänien einlenken und damit ablenken durch die Abschaffung des Artikels 200: Ablenken von der neuerlichen öffentlichen Aufmerksamkeit über die polizeilichen Übergriffe und deren ungesetzlichen Schusswaffengebrauch. Um mit der Abschaffung des Artikels 200 als “menschenrechtsorientiertes” Land im Sinne des Europarates zu glänzen. Wenn dies gelingt, dann sicherlich nur für kurze Zeit.