In Bulgarien werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender- und Intersexmenschen häufig zusammengeschlagen, vergewaltigt oder ermordet, ohne dass diese Verbrechen untersucht oder strafrechtlich verfolgt werden. Obwohl Bulgarien internationale und regionale Vereinbarungen zur Bekämpfung von Diskriminierung unterzeichnet hat, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen im Land völlig unzureichend, um gezielt gegen homo- und transphobe Hassverbrechen vorgehen zu können.
Das jetzige Strafgesetzbuch schützt zwar vor Gewalt aufgrund ethnischer Zugehörigkeit oder Religion des Opfers, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität werden jedoch als mögliche Motive für Hasskriminalität nicht explizit erwähnt. Homo- und transphobe Gewaltübergriffe können deswegen bestenfalls als Rowdytum geahndet werden, der diskriminierende Aspekt dieser Straftaten wird ignoriert.
Das jetzige bulgarische Strafgesetzbuch wird derzeit überarbeitet und eine von der Justizministerin berufene Arbeitsgruppe diskutiert einen Entwurf, der zwar sexuelle Orientierung als mögliches Tatmotiv beinhaltet nicht jedoch Körperbehinderung oder Geschlechtsidentität.
Die bulgarischen Behörden müssen dafür sorgen, dass das neue Strafgesetzbuch alle hassmotivierten Gewalttaten verbietet und dass Geschlechtsidentität und Körperbehinderung in die Liste der Merkmale, die als mögliche Motive infrage kommen, aufgenommen werden.
Bitte fordern Sie die bulgarische Justizministerin dazu auf zu handeln, um sicherzustellen dass auch LGBTI-Menschen vor hassmotivierter Gewalt und Diskriminierung geschützt werden.
Beteiligen Sie sich bitte an unserer Petition an die bulgarische Justizministerin!
Den deutschen Wortlaut des Briefes an die Ministerin finden Sie nachstehend:
Sehr geehrte Frau Ministerin,
Universelle Menschenrechte gelten uneingeschränkt für jeden Menschen und beinhalten auch das Recht, frei zu leben von jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität. Dieses Recht ist unmissverständlich in internationalen und regionalen Verträgen über Menschenrechte festgeschrieben, und Bulgarien hat sich durch Unterzeichnung zur Einhaltung dieser Prinzipien verpflichtet.
In Bulgarien werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) häufig allein aufgrund ihrer realen oder vermuteten sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität zur Zielscheibe von Gewalt. Trans- und homophobe Hassverbrechen sind eine besonders schwerwiegende Form von Diskriminierung. Dennoch bietet die bulgarische Gesetzgebung keinerlei Schutz gegen derartige Verbrechen, die häufig weder angemessen untersucht noch strafrechtlich verfolgt werden.
Wir fordern Sie deshalb dazu auf, dafür einzutreten, dass sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität genauso wie andere Diskriminierungsmotive wie beispielsweise Körperbehinderung im neuen Strafgesetzbuch als mögliche Tatmotive für Hassverbrechen aufgenommen und berücksichtigt werden.